Leistungsbeurteilungsvorgaben (LBV)¶
Die Semesterprüfungen werden gemäss den "Leistungsbeurteilungsvorgaben (LBV)" durchgeführt und bewertet. Die Leistung wird im Semesterzeugnis ausgestellt. Die verwendeten LBVs werden bei den entsprechenden Berufen aufgelistet.
Die Semesterprüfungen werden aktuell wie folgt gehandhabt:
- Die Semesterprüfungen werden normal mit den Lernenden besprochen.
- Die Semesterprüfungen werden anschliessend von der Lehrperson archiviert.
- Die Aufbewahrungsfrist dauert bis 14 Tage nach Erhalt des Semesterzeugnisses (Rekursfrist) und können danach vernichtet werden.
- Es werden keine Kopien der Semesterprüfungen abgegeben.
- Prüfungseinsicht ist für Lehrbetriebe jederzeit möglich.